Stadthaus: weiter Streit über Kosten

 

Paderborn (WV). Die Initiatoren des geplanten Bürgerbegehrens »Neubau Stadtverwaltung« haben ein Kurzgutachten der Düsseldorfer Rechtsanwaltsgesellschaft Hotstegs vorgelegt, in dem diese zu dem Schluss kommt, dass Bürgermeister Michael Dreier zwingend eine schriftliche Kostenschätzung vorzulegen habe.

Wie in der vergangenen Woche berichtet, werfen die Initiatoren der Stadt eine Blockadehaltung vor, da sie die Folgekosten des Bürgerbegehrens und Alternativen nicht aufzeige, was wiederum Voraussetzung für den Start der Unterschriftensammlung sei. Die Stadt ihrerseits sagt, dass sie keine Kostenschätzung abgeben könne, wenn sie nicht wisse, was den Initiatoren als Alternative für den beschlossenen Abriss und Neubau der Gebäudeteile unmittelbar am Abdinghof und zum Marienplatz hin vorschwebe.

 

Indem er die Kostenschätzung verweigere, überschreite Bürgermeister Dreier seine Kompetenzen, stellt nun die Kanzlei Hot­stegs fest. Die Frage der rechtlichen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens dürfe allein durch den Rat beantwortet werden. Der Gesetzgeber habe der Verwaltung vielmehr in jedem Fall die Pflicht auferlegt, eine Kostenschätzung zu erteilen. Diese Kompetenzverteilung ignorierten die Stadt Paderborn und das von ihr beauftragte Gutachten der Kanzlei Baumeister Rechtsanwälte vollständig. Ferner genüge es für das Bürgerbegehren, den Verzicht auf Abriss und Neubau zu fordern. Alternativen müssten nicht genannt werden, insistieren die Initiatoren mit Verweis auf das Hotstegs-Gutachten.

 

Stadtsprecher Jens Reinhardt hat gestern auf Anfrage dieser Zeitung bestätigt, dass die Stellungnahme der Kanzlei Hotstegs vorliege und derzeit geprüft werde. »Aktuell gibt es aber unserer Auffassung nichts hinzuzufügen. Diese ist durch eine renommierte Kanzlei eindeutig bestätigt worden«, sagt Reinhardt. Nach überschlägiger Prüfung gehe die Stellungnahme der Kanzlei Hotstegs aus der Sicht der Stadt Paderborn an der von der Verwaltung beschriebenen Problematik vorbei. Die Stadt würde daher eine rechtliche Klärung begrüßen.

 

(Westfälisches Volksblatt 18.12.18)