Erst 51 von 564 Ausreisepflichtigen abgeschoben

Fehlende Reisedokumente erschweren Abschiebung - Hunde kamen nicht zum Einsatz

 

Kreis Paderborn (bel). Deutschlandweit soll es 550 000 abgelehnte Asylbewerber geben, die vor der Abschiebung stehen. Auch im Kreis Paderborn klafft zwischen Ablehnung und Abschiebung eine deutliche Lücke. Bislang fanden nach Angaben des Kreises Paderborn seit dem 1. Januar insgesamt 51 Abschiebungen statt. Denen stehen allerdings 564 »Ausreisepflichtige« gegenüber.

Davon leben derzeit 215 im Gebiet der Stadt Paderborn. Bis Ende des kommenden Jahres geht der Kreis Paderborn von einer Zahl von 1400 »Ausreisepflichtigen« aus. Seit dem 1. Januar 2015, also in eineinhalb Jahren insgesamt, wurde 395 Flüchtlingen eine Anerkennung als Asylberechtigter oder eine temporäre Aufenthaltserlaubnis gewährt.

Diese Zahlen gab der Kreis Paderborn aufgrund mehrerer Anfragen von Fraktionen für die nächste Sitzung des Kreistages bekannt. Hier hatte die Fraktion Linke/Piraten angefragt, ob es bei diesen Abschiebungen zu besonderen Polizeieinsatzen in der Nacht mit Hunden gekommen und ob dabei Familien getrennt worden seien.

In der Antwort auf die Anfrage unterstreicht der Landrat, dass der Einsatz von Polizeibeamten nicht der Regelfall sei. Eine Vollzugshilfe werde nur in Einzelfällen zum Schutz aller Beteiligten durchgeführt. Ein Schwerpunkt in der Nacht zwischen 21 und 6 Uhr sei dabei nicht nachzuhalten, da die Abholzeit unter Berücksichtigung der Fahrzeit zum Flughafen, des Abflugtermins und des voraussichtlichen organisatorischen Aufwandes erfolge. In allen 51 Abschiebefällen seien zu keinem Zeitpunkt Hunde eingesetzt worden. Ein kurzzeitiges Anlegen von Handfesseln erfolge allenfalls situations- und lageabhängig. Eine Trennung von einer Familie (Eltern und minderjährige Kinder) habe es bislang nicht gegeben.

In einer weiteren Antwort auf eine Anfrage räumt der Landrat ein, dass fehlende Heimreisedokumente das größte Rückführungshindernis darstellten und oftmals langwierig Passersatzpapiere beschafft werden müssten. Die Zusammenarbeit mit den ausländischen Konsulaten gestalte sich dabei oftmals recht schwierig. Erst wenn entsprechende Dokumente vorlägen und keine Hindernisse wie beispielsweise eine Reiseunfähigkeit vorliege, erfolge Organisation und Durchführung der Abschiebung.

Zum aktuellen Stand der Bearbeitung von Asylanträgen als Unterstützung für das Bundesamt für Migration (Bamf) vom 15. März bis 31. August führt die Verwaltung aus, dass aus dem Kreis Paderborn bislang 2798 Anträge aufgenommen wurden. Aus den drei Nachbarkreisen wurden weitere 604 Anträge bearbeitet.

Bislang noch nicht beantwortet wurde eine Anfrage der FBI-Fraktion, die einen umfassenden Ist-Zustand zum Thema Flüchtlinge haben will. Öffentlich gemacht werden sollen die Gesamtzahlen der bisherigen Registrierung und der Ablehnung. Die Fraktion will nicht nur die Zahlen der freiwilligen oder erzwungenen Abschiebungen wissen, sondern auch die Zahl der Flüchtlinge, die sich einer Registrierung entzogen haben. Ebenso soll der Kreis die Zahl der minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge mitteilen.

 

(Westfälisches Volksblatt 26.09.16)