Sperrklausel: FBI reicht Klage ein

Paderborn (WV). Die Freie Bürger Initiative (FBI) Paderborn hat gegen die von der Landesregierung eingeführte Sperrklausel bei Kommunalwahlen Klage beim Verfassungsgerichtshof des Landes eingereicht. Der Landtag hatte im Juni des Vorjahres mit Stimmen von SPD, Grünen und CDU beschlossen, bei Kommunalwahlen eine 2,5-Prozent-Sperrklausel als Hürden gegen Splittergruppen einzurichten.

Der Wegfall der bis dahin gültigen Fünf-Prozent-Sperrklausel habe sich bewährt, argumentiert FBI-Pressesprecher Hartmut Hüttemann.

Eine Wiedereinführung einer Sperrklausel verstoße nach Auffassung der FBI gegen das Recht auf Chancengleichheit und auf Gleichheit der Wahl.

Die Ungleichbehandlung von Wählerstimmen, die durch die Einführung einer Sperrklausel entstehe, stärke die Parteien, die nicht unter die Sperrklausel fallen. Dies verfälsche den Wählerwillen und sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Die als Begründung zur Einführung der Sperrklausel angeführte »Parteizersplitterung« würde in keinem Fall durch den Gesetzgeber begründet, so Hüttemann.

Bisher haben zehn kleinere Parteien gegen die Sperrklausel Klage eingereicht.

 

(Westfälisches Volksblatt 10.01.17)