Neuer Sperrklausel droht das Aus

Tagesthema: NRW-Verfassungsgericht hat Bedenken gegen kommunale Hürde. Urteil am 21. November

 

Münster. Das Landesverfassungsgericht hat offenbar starke Bedenken, ob die neue 2,5-Prozent-Sperrklausel für Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen den Grundsätzen der Landesverfassung entspricht. In der mündlichen Verhandlung vor dem höchsten NRW-Gericht in Münster stellten die Richter dem Rechtsvertreter des Landtags viele kritische Fragen zur Begründung für die Wiedereinführung einer Sperrklausel. Die Urteilsverkündung setzte Ricarda Brandts, die Präsidentin des Gerichts, für Dienstag, 21. November an.


Vor der Einlasskontrolle des Verfassungsgerichts bildeten sich lange Schlangen, sodass die Verhandlung erst mit halbstündiger Verspätung beginnen konnte. Der Andrang war so groß, dass das Gericht noch einen zweiten Verhandlungssaal öffnete, in den die Verhandlung per Livestream übertragen wurde. Insgesamt acht kleine Parteien, darunter die Linke, die Piraten, die NPD, aber auch die Freie Wählergemeinschaft FBI aus Paderborn, hatten ein sogenanntes Organstreitverfahren vor dem NRW-Verfassungsgericht angestrengt, um die 2,5-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen in NRW wieder zu kippen.


Der Landtag hatte erst im vergangenen Jahr mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit aus SPD, CDU und Grüne die NRW-Verfassung geändert und die 2,5-Prozent-Sperrklausel hineingeschrieben - einmalig in ganz Deutschland. Auf Bundesebene und in den anderen Ländern sind Sperrklauseln Bestandteil der einfachen Wahlgesetze. Erstmals zur Anwendung kommen soll sie bei der Kommunalwahl 2020.


Bis 1999 hatte auch bei NRW-Kommunalwahlen eine Fünf-Prozent-Hürde gegolten. Diese wurde dann aber vom NRW-Verfassungsgericht für unzulässig erklärt. Bei den vier Kommunalwahlen seither gab es keine Mindesthürde mehr. Hauptgrund für die Wiedereinführung einer Sperrklausel: die zunehmende Zersplitterung der Räte. Doch ob es dem Rechtsvertreter des Landtags wirklich gelungen ist, nachzuweisen, dass diese Zersplitterung zu einer Funktionsunfähigkeit der Kommunalparlamente führt, bezweifelten viele Beobachter - auch die meisten Vertreter der Landtagsfraktionen, die der mündlichen Verhandlung in Münster beiwohnten.

 

(Neue Westfälische 25.10.17)

Insgesamt sieben Parteien klagen in Münster gemeinsam gegen die 2,5-Prozent-Klausel - Parteien. Die Freie Bürger-Initiative/Freie Wähler gehört auch dazu.