FBI-Kritik an der offiziellen Polizeistatistik
Vorgelegtes Zahlenwerk sei nicht immer schlüssig
Weitaus stärkere Zunahme bei ausländischen Tatverdächtigen
Kreis Paderborn (bel). Die jüngst von der Polizei vorgelegten Zahlen zur Kriminalität im Kreis Paderborn erscheinen der Kreistagsfraktion der Freien Wähler nicht schlüssig. Sie konstatieren in einer Anfrage an Landrat Manfred Müller insbesondere eine erhebliche Steigerung der Kriminalität von ausländischen Tatverdächtigen.
Behandelt wird die Anfrage der FBI in der Kreistagssitzung am 25. April.
Laut offizieller Angabe der Kriminalitätsentwicklung im Kreis Paderborn im Jahr 2015, die auch im Netz öffentlich zugänglich ist, wird bei den nichtdeutschen Tatverdächtigen eine Zunahme von 575 Fällen innerhalb der vergangenen drei Jahre konstatiert.
Laut offizieller Statistik sei dies ein Plus von acht Prozent. Die FBI kommt hier jedoch auf mindestens 27 Prozent, egal wie man rechne.
Die Fraktion will vom Landrat außerdem wissen, wie man einer Steigerung bei den Rohheitsdelikten mit ausländischen Tatverdächtigen um mehr als 27 Prozent und bei Diebstählen sogar um 53 Prozent künftig entgegenwirken wolle.
Ein Fragezeichen hinterlässt bei der Fraktion auch der Rückgang der Straftaten bei inländischen Tatverdächtigen um mehr als zehn Prozent im vergangenen Jahr. Vom Landrat als Chef der Polizei im Kreis Paderborn möchte die FBI wissen, ob es hierfür eine Erklärung gibt.
Nicht ganz nachvollziehbar ist für die FBI-Fraktion auch die Aussage im Kriminalitäts-Bericht auf Seite 21, dass »eine valide Aussage zum Status der nichtdeutschen Tatverdächtigen (Asylbewerber/Zuwanderer/Tourist) die polizeiliche Kriminalitätsstatistik nicht bietet«.
Hier hinterfragt die Fraktion, wie dann die Antwort auf eine Anfrage der FDP im Februar des Jahres im Zusammenhang mit der öffentlichen Berichterstattung der Polizei zu Straftaten zustande gekommen sei, bei der unter anderem seitens der Verwaltung die Nennung der Nationalität als durchaus möglich angeführt worden sei.
Die Nationalität oder der soziale Status von Opfer, Täter oder anderen Beteiligten sei jedoch kein Kriterium bei der Entscheidung, ob ein Sachverhalt im Polizeibericht erscheine oder nicht, so die damalige Antwort der Verwaltung. Sie führte im Februar in diesem Zusammenhang auch die Leitlinien des Landes zum Schutz nationaler Minderheiten an.
(Westfälisches Volksblatt 20.04.2016)