Stadthaus: BEGEHREN läuft weiter
Paderborn (WV) Die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen den Stadthausneubau werden bis zum 30. April weiter Unterstützerunterschriften sammeln.
Hartmut Hüttemann, Stephan Hoppe, Alexander Senn und Johannes Knaup erklären nach »wiederholter eingehender Beratung« mit ihrem Düsseldorfer Fachanwalt, dass es keinen Grund für einen Zweifel an der
Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens gebe.
Obwohl Bürgermeister Dreier eine notwendige Kostenschätzung verweigert habe, sei es sehr wohl gültig und zulässig. Wie berichtet, hatte der Stadtrat mit den Stimmen von CDU und SPD den
Bürgermeister am Donnerstag aufgefordert, den Stadthausbau weiter voranzutreiben, da ein rechtmäßiges Bürgerbegehren nicht mehr zu erwarten sei. Zum einen sei die Frist abgelaufen, zum anderen fehle
den Unterschriftenlisten eine Kostenschätzung. Diese habe die Verwaltung nicht erstellen können, da die Initiatoren keine Alternative zum geplanten Neubau genannt hätten, sagte Bürgermeister Michael
Dreier. Diese Auffassung bestätigte auch die Kommunalaufsicht des Kreises.
»Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheidet nicht der Bürgermeister, sondern der Rat der Stadt in seiner Sitzung im Mai und gegebenenfalls final das
Verwaltungsgericht dann deutlich später«, sagten die Initiatoren.
Ihr Anwalt habe darauf hingewiesen, dass die geforderte alternative Planung nicht Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein müsse. Diese müsse der Rat in einem weiteren Schritt selbst entwickeln.
Gestützt werde die Haltung von der Initiative »mehr Demokratie«.
(Westfälisches Volksblatt 15.03.19)