Neues Bürgerbegehren startet
FBI und FDP sammeln Unterschriften für Umzugswunsch von Leuchten Nixdorf
Mit einem Bürgerbegehren entfacht die Freie Bürger-Initiative ( FBI) aufs Neue die Diskussion um den Umzugswunsch des insolventen Leuchten- und Elektrohauses Nixdorf vom Grünen Weg in den Dören-Park.
Und diesmal ist die in Bürgerbegehren und -entscheiden erfahrene
FBI nicht allein: Die FDP unterstützt das Anliegen.
"Sind Sie für die Verlagerung der Firma Nixdorf Elektro-Leuchtenhaus GmbH von der Straße Grüner Weg in das Gewerbegebiet Dören-Park:
Ja oder Nein?"
Auf diese Frage erhoffen sich beide Fraktionen in den nächsten Wochen die für die erste Stufe notwendigen Ja-Stimmen.
"Wir brauchen etwa 5.300 Unterschriften", sagte FBI-Fraktionschef Hartmut Hüttemann.
"Dies sind fünf Prozent aller wahlberechtigten Paderborner." Sollte diese Zahl zusammenkommen, wird die FBI ihre Listen dem
Rat vorlegen, der dann von sich aus die bisherige Entscheidung aufheben oder per Bürgerentscheid dazu gezwungen werden könnte. Aus der Bürgerschaft sei seit dem negativen Entscheid der Politik viel
positive Resonanz gekommen, sagte Hüttemann.
Zuerst hatte am 17. Dezember der Rat mit 47 Stimmen gegen einen vollständigen Umzug in den Dören-Park am Stadtrand gestimmt. Damals hatten FBI, FDP und
Demokratische Initiative einen Umzug befürwortet - zwei weitere Ja-Stimmen kamen aus dem Lager der Fraktionen, die dagegen waren. Die Mehrheit wollte einen Präzedenzfall verhindern, der es auch
anderen Unternehmen ermögliche, mit innenstadtrelevanten Sortimenten den Standort zu wechseln. Im Planungsausschuss wurde am 16. Januar zudem der FBI-Antrag
abgelehnt, wonach die Verwaltung die Möglichkeit einer Umsiedlung zum Frankfurter Weg prüfen solle. Lediglich FBI-Vertreter Heinz Tegethoff war dafür, auch die
FDP lehnte dies ab.
"Es ist nicht einzusehen, dass ein alteingesessenes Unternehmen einfach so vom Tisch gefegt wird", sagte FDP-Fraktionschef Dominic Gundlach. Durch das Begehren, für das er der FBI "dankbar" sei, gebe es die erste Zusammenarbeit von FDP und FBI. Dass ein Unternehmen
nicht von einem Sonderstandort zu einem anderen ziehen dürfe, sei nicht verständlich. Vom Einzelfall aufs Ganze blickend, sagte Gundlach. Man müsse weg von einem Konzept, das nur Bestandsschutz
betreibe, kritisierte er das geltende Einzelhandelskonzept.
Nach Einschätzung des Rechtsamts der Stadt Paderborn erfüllt das Begehren nicht die notwendigen Voraussetzungen: Ähnlich wie bei dem vom Verwaltungsgericht Minden und vom Oberverwaltungsgericht
Münster als unzulässig erachteten Bürgerbegehren zum Bau einer Eissporthalle mit Freizeitzentrum im Gewerbegebiet Dören im Jahr 1999 gehe es auch hier wieder nicht um eine konkrete Sachentscheidung
in einer Angelegenheit einer Gemeinde, sondern um eine resolutionsartige Unterstützung eines Anliegens eines Investors, sagte Jens Reinhardt, Sprecher der Stadt Paderborn. "Es wird die Meinung der
Bürgerinnen und Bürger zu einem Verlagerungsgesuch abgefragt, ohne dass deutlich wird, was die Folge eines entsprechenden Ratsbeschlusses oder eines erfolgreichen Bürgerentscheids wäre. Letztlich
wird nicht deutlich, durch wen etwas zu veranlassen ist."
"Dies sehen wir anders", sagte FBI-Chef Hüttemann.
Zwei Anwaltskanzleien seien zum Urteil gekommen, dass das Begehren zulässig sei. Hier geht es zum Vordruck www. fbi-pb.de